jo, sind nie gleichzeitig aktiv. und cloud-sync ist an ...
[Technik] Steam
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Hm, das ist wirklich sehr seltsam. Selbst die Kategorien werden in der Cloud abgespeichert. Habe noch dies gefunden:
As for syncing the two, the best method I can think of is copying the files that save that data and pasting them on the other computer.
Steam/userdata/bunch of numbers that is probably your user ID/config
In there are 3 files, localconfig.vdf, serverbrowser_ui.vdf and shortcuts.vdf. Just in case copy them all and put them into the same folder on the other computer. Make sure Steam isn't running on the receiving computer when you do this.Then whenever you make changes to your library you can copy the files over again.
Personally I have only logged into my account on one other computer before and the libraries didn't sync though that was a while ago. Would be nice if Steam saved your settings to your account.
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Am besten alle Termine am WE canceln.
Steam lets you play 10 full games for free this weekend: http://www.eurogamer.net/artic…mes-for-free-this-weekend
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lol .. bis auf eines hab ich alle ... - was sagt uns das?
Keine Termine canceln am WE -
PAYDAY The Heist gibt es für 24h gratis - in die Steam Bibliothek laden und für immer behalten.
http://www.overkillsoftware.com/crimefest/
http://store.steampowered.com/app/24240/ -
Ich hab momentan extreme Probleme Steam zu starten. Bei 90% der Login-Versuche kommt "Verbindung zum Steam-Netzwerk nicht möglich. Überprüfen Sie Ihre Verbindung". Internet läuft aber tadellos.
Hat jemand Tipps?
Edit: Habs geschafft, nachdem ich mich in die dunkle Welt der Ports & IPs begeben habe.
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Edit: Habs geschafft, nachdem ich mich in die dunkle Welt der Ports & IPs begeben habe.
Ja, der PC-Port der Dark-Souls-IP war wirklich dunkel. -
Steam Broadcasting https://steamcommunity.com/updates/broadcasting als Konkurrent zu Twitch?
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Ich finde es total genial. Mal eben schauen, was der Kollege so treibt.
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Mal wieder traurig anhand des steam sales zu sehn wieviel deutschland immernoch zensiert. Die piraten sind leider tot, also wird sich daran wohl nicht so schnell was ändern.
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Hat Steam auch keinen 18er Account?
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Nö, steam geht nach der ip adresse.
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Naja man kann sich die 18+ Games ja giften (von nem Österreicher zb) lassen...oder funzt das auch nicht mehr?
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Sollte noch gehen. Ging offenbar bis vor kurzem ja auch noch mit russischen Gifts, die sie ja dann erst geblockt haben wegen dem schwachen Rubel-Kurs.
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Is klar.
In Ösiland sind div. Symbole ja auch verboten. -
Bei uns wird das wohl irgendwie ein wenig anders gehandhabt, denn in AT kann man ganz normal ungeschnittene Versionen von RTCW & Co. erwerben.
Den ganzen Heckmeck bzgl. Regionlock beim neuen Wolfenstein bzw. bei South Park ging einzig und allein auf die Kappe der Publisher und wurde zumindest für Wolfenstein kurz nach Bekanntgabe eh wieder entfernt für AT und CH.
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Also South Park hab ich den Key von nem Dandler und das war wohl ne US Version, die ging auch hier in AT.
Sinds bei uns nicht auch ganz pingelig eigentlich auf Hakenkreuze? -
Bei uns gilt soviel ich weiß, das Abzeichengesetz von 1960 - keine Ahnung, ob man das so auslegen kann, als dass es Computerspiele nicht betrifft (eigentlich muss es ja sowas in die Richtung sein, sonst würde es solche Uncutversionen bei uns auch nicht zu kaufen geben?).
Bin kein Rechtsexperte --> Shodan, vlt. kannst du uns da ein wenig aufklären?Auszug:
Zitat
§ 1.
(1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen.
(2) Das Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden.
(3) Orden und Ehrenzeichen, die eines der im Abs. 1 oder Abs. 2 erwähnten Embleme aufweisen, dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt werden.§ 2.
(1) Die Verbote des § 1 finden, wenn nicht das Ideengut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird, keine Anwendung auf Druckwerke, bildliche Darstellungen, Aufführungen von Bühnen- und Filmwerken sowie Ausstellungen, bei denen Ausstellungsstücke, die unter § 1 fallen, keinen wesentlichen Bestandteil der Ausstellung darstellen.
(2) Auf sonstige Ausstellungen finden die Verbote des § 1 dann keine Anwendung, wenn sich die Ausstellung und deren Zweckbestimmung eindeutig gegen das Ideengut der betreffenden verbotenen Organisation richten. -
Also nach dem Text wäre ein Spiel nur dann davon betroffen wenn es denn Nazi-Propaganda wäre