Erlaubt ? - Verboten?

  • Finde in letzter Zeit immer mehr Movies (Hollywood Filme etc.)auf Youtube die da hochgeladen wurden- wie siehts denn aus wenn man die sich anschaut- ist da die Seite verantwortlich die die hochladen lässt bzw werden die die sich das Video ansehen genau so behandelt wie die die es uploaden? Verboten ? Erlaubt? Gibt ja noch mehr Seiten wo man Filme anschauen kann ohne sie runterzuladen- weiß da jemand bescheid wie es da mit der Rechtslage aussieht? (In Deutschland ;))

  • Mit Vorsicht zu genießen, aber ich glaube ebenfalls das es eine Art Grauzone im Gesetz ist.


    Wenn überhaupt werden die Leute hochgenommen die illegal etwas hochladen. Kleine Fische werden nicht angefasst. Filme werden soweit ich weiss per Stream (DivX...) auf dem Rechner zwischen gespeichert also ebenfalls direkt runtergeladen. Aber da die ja nicht ewig gespeichert bleiben interessiert das wiederum keinen. Vielleicht ist ja ein Anwalt hier der es genauer erklären kann ^^ *g*

  • Zitat

    Original von Martin
    is es nicht so, daß downloaden grundsätzlich kein prob is? uploaden is illegal. drum is p2p ja problematisch, weil du immer auch uploadest ...


    in deutschland nicht mehr. bei uns im schönen österreich schon :evil:

  • Right , downloaden wird bei uns in Deutschland "bestraft" aber da muss schon eine große Menge zusammen kommen- weiß halt nicht wie das mit dem Streamen aussieht weil wie schon jemand vorher erwähnt hat- man Donloaded das gestreamte ja indirekt auch für kurze Zeit

  • es gibt ne kinofilm steam seite. Aber im moment streiten sich noch alle ob es nun legal oder illegal ist. Ist wie gesagt echt ne Grauzone. Wies so schön heist benutzen auf eigene Gefahr...


    Vorteil ist das es kein wirklicher download ist. Sondern nur im Browser zwischen gespeichert wird. Allerdings habe ich mal gehört das Provider das aufzeichen können. Und je nach Land is es möglich das gewisse Firmen von dem Provider solche Daten anfordern dürfen auch ohne Gerichtsverhandlung.


    gib hald mal "kino to" bei google ein erster treffer ;)



    EDIT: Akte X bleibt auch in mittlerer Qualität nen mieser Film 8)

    • Offizieller Beitrag

    leute, es is ganz einfach, egal ob in de oder in at:


    es ist sowohl upload, als auch download als auch streaming nach dem UrhG verboten, was zumindest zivilrechtliche ansprüche, aber nicht unbedingt eine strafe auslöst.


    und JA, auch der download von urheberrechtlich geschütztem material ist illegal. da gibts neue rechtsprechung.

    • Offizieller Beitrag

    ok.
    theorie: ich saug mir einen film, dens auf dvd schon zu kaufen gibt.
    ich krieg ne anzeige desswegen.
    ich geh schnell zum saturn, und kauf die dvd, und schreib denen zurück: "ich besitze das original, aber da es zerkratzt ist, wollte ich mir - völlig zurecht - den film wieder besorgen, den ich mir um gutes geld gekauft habe."


    krieg ich recht oder nicht?

  • Zitat

    Original von Martin
    ok.
    theorie: ich saug mir einen film, dens auf dvd schon zu kaufen gibt.
    ich krieg ne anzeige desswegen.
    ich geh schnell zum saturn, und kauf die dvd, und schreib denen zurück: "ich besitze das original, aber da es zerkratzt ist, wollte ich mir - völlig zurecht - den film wieder besorgen, den ich mir um gutes geld gekauft habe."


    krieg ich recht oder nicht?


    Ich denke mal dass du so oder so wegen einem Film nicht in die Mühlen des Gesetzes kommst.


    Die meissten download Junkys saugen sich aber 100te von Filmen und da wirst du es wohl schwer haben zu erklären wieso deine ganzen DVDs unbrauchbar werden....

  • Zitat

    Original von SHODAN
    leute, es is ganz einfach, egal ob in de oder in at:


    es ist sowohl upload, als auch download als auch streaming nach dem UrhG verboten, was zumindest zivilrechtliche ansprüche, aber nicht unbedingt eine strafe auslöst.


    und JA, auch der download von urheberrechtlich geschütztem material ist illegal. da gibts neue rechtsprechung.


    QFT

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Martin
    ok.
    theorie: ich saug mir einen film, dens auf dvd schon zu kaufen gibt.
    ich krieg ne anzeige desswegen.
    ich geh schnell zum saturn, und kauf die dvd, und schreib denen zurück: "ich besitze das original, aber da es zerkratzt ist, wollte ich mir - völlig zurecht - den film wieder besorgen, den ich mir um gutes geld gekauft habe."


    krieg ich recht oder nicht?


    nein.

  • :tongue: zuerst was klauen und dann bezahlen..... :D
    glaube nicht dass das so funktioniert.


    Ich habe nur folgende Sachen in Kopf:
    Es gibt so ne Art beta-lizenz aus Zeiten der Videokasette, wo eine Kopie seiner Original Kassette machen durfte. Irgendwas in der Richtung....weiß nicht mehr genau.


    Dann gibt es die CreativeCommon Lizenz, die im Prinzip die Kopie und Bearbeitung erlaubt, aber nur unter bestimmten Vorrausetzungen.


    Und bei den Blurays wird künftig auch eine "Mobil" Lizenz dabei sein, wo man eine Kopie des Films auf Mobile Geräte spielen darf. Disney bringt demnächst solche raus. (Digital Copy License) - Leider Gottes mit DRM und Aktivierung per Windows Media Player.....*nerv*


    EDIT: Beispiel für CC LIzenz: http://de.creativecommons.org/category/praxisbeispiele/

    • Offizieller Beitrag

    na ja .. bei vhs wars so, daß man ja nur analog-kopien herstellen konnte. theoretisch darf ich auch meine dvd's auf vhs kopieren, und dann von vhs wieder zu dvd digital machen .. das is voll legal ..
    nur die quali leidet halt (ohne profi-ausrüstung) dermaßen, daß mans gleich sein lassen kann ;)


    zu meinem beispiel:
    das würd ja auch für leute gelten, die erst gekauft haben, und dann downloaden, weil das gekaufte defekt/zerkratzt/was auch immer is! wann ich meine filme kauf, muß ich ja niemandem offenlegen, und rechnungen muß ich mir nicht aufheben ..

    • Offizieller Beitrag

    weil der download auch in .at mittlerweile von einer rechtmäßigen quelle gezogen sein muss. und in der regel sind filmquellen halt im netz nicht rechtmäßig, da du fürs hosten eines films eine lizenz zum "zur verfgung stellen" brauchst. die regelmäßig nicht erteilt wird.


    und damit hat sich (auch) der download erledigt. näheres findest du hier, da gehts um einen anspruch auf auskunft der IP gegenüber dem provider und die vorfrage ist, ob der download zulässig ist, und das ist er wohl nicht, sonst würds nicht diese fragen an den EuGH geben:


    http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071113_OGH0002_0040OB00141_07Z0000_000

    • Offizieller Beitrag

    alles klar .. ok. das is bei p2p ja tatsächlich nicht der fall.


    es is also nur legal, wenn ich von ner einzelnen homepage den ganzen film saugen würd, was aber nicht geht, weil solche seiten sofort wegen illegaler verbreitung von copyright geschütztem material hops genommen werden.


    na ja .. ich saug so gut wie nie was .. also mach ich mir mal keine großen sorgen ..

    • Offizieller Beitrag

    wichtig ist, dass der hoster das UrhG-geschützte Material tatsächlich genau so hosten darf, wie er es tut. und das ist nie der Fall, ausser bei Abandonware zB. und halt bei Filmen/Material, wo die Schutzfrist abgelaufen ist (je nach Material 70 oder 50 jahre nach dem Tod des "letzten" Miturhebers, bei Filmen also Regisseur, Musik-Komponist, Scriptwriter usw).


    und, wie gesagt, in der OGH-Entscheidung steht das zwar nicht so explizit drinnen, aber wenns legal wäre, dann würde sich die Frage nach einem Auskunftsanspruch gegenüber dem ISP gar nicht stellen.


    In Deutschland sagt das Gesetz explizit, dass der Download aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen (oder so) verboten ist. Das ist bei P2P oder auch Bitorrent Netzwerken, wo die Torrents zB von piratebay gehostet werden, offensichtlich der Fall. Aber beim alten russischen www.worldofmp3.com (oder wie der URL war) wohl eher nicht, weils aus der Laienperspektive nach einem legitimen Angebot ausgeschaut hat (und man was zahlen musste glaub ich, auch wenns nur wenig war, so auf Flatrate oder so).


    und mann muss jedenfalls zwischen STRAFrecht (gehe in den Häfen, zahle Geldstrafe) und ZIVILrecht (tus nicht mehr und zahle schadenersatz) unterscheiden. Beides ist aber von den Rechtsfolgen her unangenehm :)

  • Das Gesetz wird so oder so angepasst sobald Lücken auftreten. Es gibt ne eigene Streamingsite, da kannst dir sämtliche Filme und Serien als Stream ansiehen.
    Dann wäre da noch Firstload usw.


    Das einzige was du durch die Nutzung solcher Dienste umgehst sind die Aasgeier der Unterhaltungsindustrie die P2P-Netzwerke mangelhafte überwachen und Leute anzeigen.
    Es gibt da einige Probleme mit dieser Art der Überwachung im Übrigen, darüber hinaus sind die Gesetze und Strafen fantastisch.


    Die Musik- und Filmbranche geht einfach falsch an die Sache heran, zumal: Die wo am lautesten schreien sind Musiklabels, das sind die die es am wenigsten trifft.