ZitatWie aus dem seit kurzem im Volltext vorliegenden Urteil der 24. Zivilkammer des LG Hamburg hervorgeht, das sich mit dem „Supernature“-Fall befasste, haftet der Forenbetreiber in vollem Umfang und auch ohne Kenntnis für die auf seiner Plattform getätigten Äußerungen.
Quelle: Computerbase.de
Einfach hart, die technik ist einfach viel schneller als Justiz, und einen oder mehrere ältere Richter über das unbekannte wesen internet (und foren) richten zu lassen ist auch mehr als fragwürdig.