[Sony] - News, Technik, allgemeine Fragen, Gamertags

  • Hatte ich auch schon.
    Das wird mit der Zeit leider immer schlimmer, irgendwann fliegt die Disc auch im Spielbetrieb raus.
    Da hört der Spaß dann definitiv auf.
    Hab damals ne neue Konsole bekommen.

  • Musst einschicken. Beim ersten Versuch haben sie uns das selbe Geraet zurueckgeschickt, was das Problem nicht geloest hat. UNBEDINGT seriennummer notieren, damit dir das niciht auch passiert. Selbst reparieren geht nicht. Wir haben ALLES probiert.


    Ist anscheinend ein Fehler mit den kapazitiven Schaltern.

  • Ja, tritt jetzt auch im Spielbetrieb auf. Hatte die Hoffnung, dass sich das Problem gelöst hat (durch vom Netz trennen). Leider nur für eine Woche. Ich hoff jetzt mal das mit der Gewährleistung haut hin und ich msus nicht zu lange warten...

  • Kann mir das wer auf Deutsch übersetzten? Habe keine Garantie mehr, aber Gewährleistung. Geht um den PS4 Fall wegen Disc-Eject Error:


    Guten Tag,



    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass Die Garantiezeit von einem Jahr direkt vom Hersteller Sony gewährt wird.


    Zu der Herstellergarantie haben Sie einen zweijährigen Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung.
    Der Gewährleistungsanspruch beinhaltet jedoch keineswegs den Umtausch der Ware:


    Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
    • Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
    • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
    Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.


    Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Jedoch befinden wir uns zudem in der Beweislastumkehr, da die Gewährleistungszeit über der Frist von 6 Monaten liegt.


    Wir möchten Sie außerdem auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam machen, die darauf hinweisen, dass GameStop die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung verweigern kann, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.


    Des Weiteren haftet GameStop nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
    GameStop haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer.


    Sollte ein Produktionsfehler vorliegen, ist der Hersteller dafür haftbar zu machen.
    SONY Service-Hotline:
    0800-7529773 (DE)


    Mit freundlichem Gruß
    GameStop Deutschland GmbH



    Mit freundlichen Grüßen


    Sagen die mir jetzt auf Gut Deutsch, ich soll mich ins Knie ficken und eine neue PS4 kaufen?

  • Auf Deutsch: Ruf bei der Sony Hotline an, sag das es ein versteckter Mangel ist (der allgemein bekannt ist) und warte ab was die sagen.



    Die werden (a) dir eine adresse geben wo du die PS4 zur reperatur einschicken musst oder (b) einen Reperatur Vertragshändler nennen wo du sie abgeben musst (In Linz ist z.B. einer, da wurde meine PS3 Repariert)


    oder (c) sie sagen "fick dich ins Knie". Aber (c) kommt so gut wie nie vor :D

  • Im Grunde bist du nun nach den 6 Monaten des Gewährleistungszeitraums schuldig bis deine Unschuld bewiesen ist. In den ersten 6 Monaten des Gewährleistungszeitraums bist du unschuldig bis deine Schuld bewiesen ist.


    Klingt für mich ehrlich gesagt so, dass die E-Mail dir sagt, wir können nix tun, da die Garantie abgelaufen ist und die Gewährleistung nur für Fehler gilt, die es beim Kauf schon gab.


    Würd's aber bei der Hotline versuchen, da der Mangel ja offenbar kein Einzelfall ist, und nachfragen, was bei dieser bekannten Mangelerscheinung gemacht werden kann. Letzter Halt: Hoffnung auf Kulanz. :D

  • Im Grunde bist du nun nach den 6 Monaten des Gewährleistungszeitraums schuldig bis deine Unschuld bewiesen ist. In den ersten 6 Monaten des Gewährleistungszeitraums bist du unschuldig bis deine Schuld bewiesen ist.


    Klingt für mich ehrlich gesagt so, dass die E-Mail dir sagt, wir können nix tun, da die Garantie abgelaufen ist und die Gewährleistung nur für Fehler gilt, die es beim Kauf schon gab.


    Würd's aber bei der Hotline versuchen, da der Mangel ja offenbar kein Einzelfall ist, und nachfragen, was bei dieser bekannten Mangelerscheinung gemacht werden kann. Letzter Halt: Hoffnung auf Kulanz. :D


    War meins nicht deutsch genug? taramtamtam tamtam