Hallo liebes GW Team,
könntet ihr die US Version von Twisted Metal für die PlayStation 3 besorgen? Die EU Version wird nur in zensierter Form erscheinen: http://www.neogaf.com/forum/sh…p?p=34776044#post34776044
Gruß
Hallo liebes GW Team,
könntet ihr die US Version von Twisted Metal für die PlayStation 3 besorgen? Die EU Version wird nur in zensierter Form erscheinen: http://www.neogaf.com/forum/sh…p?p=34776044#post34776044
Gruß
Bitteschön: http://www.gameware.at/info/space/Twisted+Metal
Danke!
gelöscht
OF TOPIC: ich greife mal einfach der Frage vor, warum sich denn ein Konkurrent "Game-Ware" nennen darf inklusive entsprechender Domain, und leiste ein bisschen Bildungsoffensive:
OGH 22. 11. 2011, 17 Ob 28/11h
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** KG, *****, vertreten durch Dr. Heribert Schar und Dr. Bernd Schmidhammer, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Thomas Schweiger, LL.M., Rechtsanwalt in Linz, wegen Unterlassung (Streitwert im Sicherungsverfahren 35.000 EUR), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 20. September 2011, GZ 2 R 158/11m-10, den
Beschluss
gefasst:
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 402 Abs 4 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO).
Begründung:
Der Revisionsrekurs setzt sich nicht mit dem zentralen Argument des Rekursgerichts auseinander, wonach der strittige Begriff „gameware“ beschreibenden Charakter habe und Verkehrsgeltung nicht nachgewiesen sei. Auf dieser Grundlage ist die angefochtene Entscheidung nicht zu beanstanden: Versteht das Publikum „gameware“ nicht als Hinweis auf die Klägerin, so scheitern nicht nur kennzeichenrechtliche Ansprüche; auch eine Irreführung iSv § 2 Abs 3 Z 1 UWG (Imitationsmarketing) ist ausgeschlossen (17 Ob 26/11i mwN). Eine nicht der Klägerin zugeordnete Bekanntheit des Begriffs kann auch nicht in unlauterer Weise ausgenutzt werden (vgl 17 Ob 20/08b = SZ 2008/136 - Botox).
Tip fürs Definitivverfahren: Demoskopisches Gutachten einholen zur Bekanntheitsfrage und jedenfalls _schleunigst_ eine "GAMEWARE"-WORTMarke anmelden, auch wenns die Wortbildmarke schon gibt unter Reg. Nr. AT 228316. (die zusätzliche Wortmarkenanmeldung empfielt sich insbesondere vor dem Hintergrund der OGH-E vom 22.9.2009, 17 Ob 14/09 x – Burberry-Check-Karos und OGH-E vom 23.03.2011, 17Ob7/11w - Spanische Reitschule II, sofern die Gerichte im obigen Verfahren die Meinung vertreten haben, die Bildelemente der Wortbildmarke seien prägend, oder sich der GW Anwalt aus welchen Gründen auch immer nicht auf diese Marke gestützt hat, was ich aus der OGH-E nicht herauslesen kann). ich würde dabei gleich eine gemeinschaftsmarke nehmen, wenns keine konfligierenden älteren marken gibt. Das hab ich jetzt nicht angeschaut.
gelöscht und verwarnt
Wäre interessant zu wissen, ob game-ware das twisted metal auch schon versendet, weil der offizielle release Termin ist ja asfaik der 2.3.2012, oder seh ich das falsch?
http://diepresse.com/home/rech…en-fuer-eilige-Verkaeufer
Die versenden bestimmt schon.steht ja lagernd
meine letzte bestellung von euch hatte ich auch 2 tage vor release... eilige verkäufer -- nicht das euch wer verklagt. ich denke mal das das mittlerweile sowas von egal ist. jeder media markt verkauft spiele vor release...
Wäre interessant zu wissen, ob game-ware das twisted metal auch schon versendet, weil der offizielle release Termin ist ja asfaik der 2.3.2012, oder seh ich das falsch?
http://diepresse.com/home/rech…en-fuer-eilige-Verkaeufer
Da liegst du falsch. Die US-Version darf seit heute vertrieben werden. Offizieller Release ist 14.02.2012. Die EU Version erscheint erst am 07. März 2012 (aufgrund der Zensur). Allerdings frage ich mich, warum es ein Game-Ware gibt.
Ahja, wie ich es mir dachte. Game-Ware ist der gleiche Inhaber wie "Nur-Spiele" und noch ein Shop. Ich finde es sehr dreist, dass die offensichtlich das Original irgendwie kopieren und für Verwirrung sorgen.
zur game-ware
ein Mitbewerber aus St.Pölten (gameso...) kopiert nicht nur mit Vorliebe unsere Aktionen und Grafiken
sondern seit einigen Monaten auch unseren Namen.
sehr ärgerlich
lg
Mark
Schon traurig, dass "Mitbewerber" euch kopieren müssen. Naja, nichts ist besser als das Original
zur game-ware
ein Mitbewerber aus St.Pölten (gameso...) kopiert nicht nur mit Vorliebe unsere Aktionen und Grafiken
sondern seit einigen Monaten auch unseren Namen.
sehr ärgerlich
lg
Mark
Als ich das Layout gesehen habe dachte ich mir auch gleich "Moment, da schaut doch verdächtig nach Gameson... aus".
Und siehe da. Kurz das Impressum verglichen und Recht behalten. Sauerei! :O
Dafür findet man sie im Google nicht, egal wie ichs eingebe, ich lande hier.
Dafür findet man sie im Google nicht, egal wie ichs eingebe, ich lande hier.
Also wenn ich bei Google nach Gameware suche sind "DIE" ganz oben sofort und immer fest eingeblendet als Anzeige...