Beitragsauszahlung?

  • Aaaaaaaaaaaaalso, da ich jeden Versicherungsschmwarrn unterschreib (nicht wirklich) und dann mit der Administration etwas überfordert bin hier mal meine Frage: Wieso, will meine Versicherung, dass ich ihnen die Originalurkunde aushändige, wenn es darum geht eine Beitragsauszahlung abzuwickeln?
    Punkt: Ich hab vor ca. 10 Jahren mal eine Unfallversicherung abgeschlossen, diese wurde mir verkauft inklusive einer Auszahlung... mein Bankmensch hat mir das dann so erklärt dass ein Teil für die Versicherung gilt, der andere für einen Bausparer. Jedenfalls ist das Ding abgelaufen und ich bekomme diesen mini-Bausparer ausbezahlt, und jetzt wollen die ständig von mir die Original-Versicherungsurkunde. Kein Problem an sich wenn ich das selbst vorbeibringe, aber ich schicke grundsätzlich keine Originalverträge per Post. WIESO?!? überhaupt wollen die das Original? Ich habe mal kreuz und quer gefragt bei meinen Arbeitskollegen, davon hat noch nie jemand etwas gehört dass man eine Original-Versicherungsurkunde zurückschickt...


    Natürlich sind das keine Rechtswissenschaftler, Anwälte oder sonstwas aber... man schließt solche Verträge ja auch nicht mit solchen ab, meine Frage an sich: ist das normal? Schon mal so etwas gehört? Und wieso überhaupt?
    Die Frage gilt eigentlich Shodan aber mit dem PM-System weiß ja ohnehin keiner mehr ob das dann irgendwann auch wirklich ankommt ;)

  • Aha, und was wenn man den Fetzen verliert? Sagens dann "lolol Pech gehabt"?
    Verstehe den Sinn der Sache nicht, auf jeden Fall die letzte Versicherung die ich bei denen abgeschlossen hab.

    • Offizieller Beitrag

    tja, asfaik ist das auch beim sparbuch - bzw zumindest bei gewissen Sparbucharten - der Fall; von echten Inhaberpapieren ganz zu schweigen. Da ist das schon so, dass du ohne die Urkunde grundsätzlich scheixxen gehen kannst.


    ABER: du kannst in solchen Fällen ein sogenanntes Kraftloserklärungsverfahren vor Gericht führen, wo du dann behauptest (i) die urkunde ist futsch, aber (ii) sie gehört(e) dir und deshalb willst jetzt eine neue/die Kohle.


    Daher: Nicht alles ist verloren (pun intended)!


    Sinn der Sache ist btw, dass du (nur) mit der Urkunde deinen Anspruch beweisen kannst. Das ist va bei Inhaberpapieren der einzige Weg (siehe zB http://wirtschaftslexikon.gabl…ition/inhaberpapiere.html und http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier), da diese "einfach so" übertragen werden können, ohne dass irgendein Name draufsteht.


    Ich gebe dir zb einen Inhaberscheck, der folgendes verbrieft: Du, Bank A, zahle an den Hoschi, der was den Scheck vorweist, den Betrag X. Wenn die Bank den Scheck einlöst, vernichtet sie den Scheck und stellt damit sicher, dass sie nicht nochmal an irgendwen zahlen muss, der den Scheck zB ausm Mistkübel rausfischt und nochmal vorweist.


    Du gibst den Scheck dann einem Kumpel, um deine Spielschulden zu bezahlen. Der begleicht damit seine Gameware-Rechnung. Gameware geht jetzt zur Bank A und sagt "her mit der kohle", und die Bank zahlt ohne weiteres. Wenn du aber, nachdem du den Scheck weiteregeben hast, zur Bank latschst und die kohle haben willst, dann werdens dir auch sagen: "her mitm papierl, sonst ka kohle".


    machst du dann ein kraftloserklärungsverfahren, erlischt der Scheck und du kriegst die Kohle (weil dann ja niemand anderer den Scheck einlösen kann, da dieser für kraftlos erklärt wäre). GW wär dann freilich sauer, geht zu deinem Freund, und der kommt dann zu dir und alle sagen: "na oida, wos is do los" (maybe kriegst auch ein paar aufs fressi).


    wenn du den scheck aber nur verloren hast, macht das kraftloserklärungsverfahren natürlich sinn.



    Langer rede, kurzer sinn: Originalurkunde vorweisen dient bei Inhaberpapieren einfach dazu, um seinen darin verbrieften Anspruch gegenüber dem Anspruchsgegener (hier: versicherung) zu beweisen. Daher gehe ich davon aus, dass dein versicherungszeug da sowas wie ein Sparbuch bzw ein Inhaberpapier ist.


    PS: eigentlich hast du eh schon gesagt, dass das so eine art bausparer ist. Damit ist das ziemlich sicher ein Inhaberpapier und alles is OK bzw normal :)