ZitatAlles anzeigenOriginal von ...
Habs nie gespielt, aber einiges davon gesehen und gelesen. Daher kann ich wohl sagen:
Wennst das ned verstehst, tust mir schon leid
Manhunt wurde so scharf diskutiert wegen dem Umstand dass man im 0815 Shooter quasi aus Notwehr handelt bzw. "die Menschheit" rettet und dabei Aggressoren ausschaltet, so quasi "Das Leben der Menschheit is mehr wert als das Leben von 50 bewaffneten weißichwas die uns alle umbringen wollen" ums jetzt mal sehr vereinfacht darzustellen.
In Manhunt is aber das Ziel (der ganze Sinn des Spiels) sich Leute zu suchen und die auf möglichst grausame oder "stylische" Art umzubringen.
Sicher gibts auch hier und da im 0815 Shooter Zivilisten, siehe Half-Life wo man die Wissenschaftler auch fröhlich das Brecheisen fressen lassen kann. Ist aber nicht das Ziel des Spiels, es ist weder notwendig, noch hilfts dir irgendwie weiter. Im Gegenteil, es bringt dir je nach Situation sogar Nachteile.
Is auch der Grund warum ich mich für Manhunt nicht wirklich begeistern könnte, sind ziemlich fragwürdige Motive (ein verurteilter Verbrecher will ned sterben, drum bringt er zig Leute langsam um).
Und nein, ich bin kein Gutmensch der virtuelle Gewalt ned sehen kann Im Gegenteil, bei mir stapeln sich Uncut US und Collector's Editions von div. Shootern im Regal. Aber dass Manhunt in Deutschland (als auch anderen Ländern) verboten wurde, kann ich ziemlich gut nachvollziehen.
ja du musst die aber so brutal killen damit der char ned selbst draufgeht ... schwer merkwürdige ubpjm einstellung ... ach hier ma der auszug ausm gesetzbuch :
ZitatAlles anzeigen
§ 131
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
wenn ich das richtig verstehe darf man das game besitzen aber nicht öffentlich vorführen (wenn es ned zu bildungszwecken ist) oder leuten unter 18 jahre zugänglich machen oder an leute unter 18 verkaufen .. und man macht sicht strafbar (als verkäufer) wenn man es herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt und man weiß das der käufer einen der 1-3 punkte ausführenmöchte ....
is das korrekt @ anwaltsmensch shodan ??