Der England and Wales High Court hat entschieden, dass die JAP/US PSP - zumindest vor dem offiziellen Euro-Launch - in England von Importhändlern nicht verkauft werden darf.
Grund ist das Markenrecht: der markeninhaber ist berechtigt, den VErtrieb von Markenware, welche nur zum Vertrieb in gewissen regionen "zugelassen" ist, zu untersagen.
diese E ist grundsätzlicha ufgrund des harmionisierten Markenrechts in der EU auch für .at/.de von Bedeutung.
An der Verbreitung eines "europäischen" MArkenartikels innerhalb der EU ändert sich jedoch nix. die dürfen frei zirkuliert werden.
quelle: c't 17/2005, 52.