Haftung des Forenbetreibers
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Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Hierzu hat er in kurzen regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob sich etwa Betroffene per E-Mail an ihn wenden.
AG Winsen/Luhe 23 C 155/05
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Ersuche um Einhaltung wie bisher; die Abgrenzung zwischen wirklicher Beleidigung und milieubedingter Unmutsäußerung ist jedoch zu berücksichtigen. Nicht jedes "du bis so doof" ist eine Beleidigung.
Ich schlage vor, (wie bisher) nur wirklich klar rersichtliche "üble" beleidigungen mithilfe von XXXXXXXX markierungen zu "zensurieren".