Beiträge von Dudemaster_Zero

    Ach Leute,
    auch beschlagnahmte Medien dürfen ganz legal importiert werden, solange man nachweisen kann, dass es für den Eigengebrauch vorgesehen ist.
    Wenn man also nur ein einziges Exemplar importiert -> KEIN PROBLEM
    Wenn man aber mehrere Exemplare eines beschlagnahmten Spiels importiert -> PROBLEM. Da glaubt einem keiner mehr, dass man die Spiele nicht weiterverkaufen will.


    Woher ich das genau weiß?
    Ich habe mir einen Monat nach Beschlagnahmung Left4Dead2 aus England bestellt. Der Lieferant kam aber von den Kanalinseln, die nicht zur Zollunion gehören, also ging das Spiel durch den Zoll und ich musste es auch vom Zoll abholen.
    Da ich aber nur ein Einziges Exemplar bestellt hatte, war das überhaupt kein Problem, und ja, der Zollmensch wusste auch, dass das Spiel beschlagnahmt worden war.


    Ps.: Rechtsanwalt Stefan Harmuth hat schon häufiger falsche Aussagen bezüglich Computerspiel, Jugenschutz etc. gemacht und seine "Ansichten" sind nicht konform mit den deutschen Gesetzten. Ist aber auch mittlerweile überall nachzulesen.