Beiträge von withingames_alex




    ich glaube, Du verwechselst da was:




    World of Qin ist in Europa nie offiziell erschienen. Das MMORPG ist bislang nur in Asien auf dem Markt.




    Was Du wahrscheinlich meinst, ist World of Qin - Siegel der Verdammnis. Das ist ein Single-Player-Spiel und das Quasi-Prequel zu Prince of Qin. Da hat die dt. Marketing-Firma nicht mitgedacht und dem Spiel versehentlich den selben Titel gegeben wie dem Online-Rollenspiel. Im Original (englischer Titel natürlich, nicht der Chinesische) heißt das Spiel, das Du meinst einfach "Seal of Evil".

    Zitat

    Original von Würstl-Würger


    Das Risiko wär mir zu groß. In D kassieren sie nicht USK-gekennzeichnete Spiele ein, wenns der Zoll öffnet.




    kann ich so nicht bestätigen. Ich bestelle mehrmals im Jahr (dank des günstigen Dollarkurses fallen selbst die hohen Versandkosten von 26 USD pro Sendung nicht so sehr ins Gewicht. Gerade wenn man mehr als nur ein Game bestellt.




    Die letzte Sendung war beispielsweise Call of Duty 2 CE für 59,95 und Civilization IV Special Edition für 49,95, dazu 26,- Porto = 136,- USD, umgerechnet knapp 100 Euro. Das ist imho ok, wenn man bedenkt, dass hierzulande alleine für CoD 2 CE 75 Euro verlangt werden...




    A propos Zoll - ich bestelle seit sieben oder acht Jahren mindestens 8-10 mal pro Jahr und noch nicht eine einzige Sendung wurde einbehalten. Selbst in Deutschland heiklere Titel wie Call of Duty oder Wolfenstein... Imho ist das Risiko recht gering. Und wenn doch - falls mal eine von 10 Sendungen Probleme macht, rechnet sich das derzeit bei knapp 25% Preisvorteil immer noch...




    dt. Publisher ist THQ. Release Ende November...




    ich hab's direkt in USA bei Electronics Boutiique vorbestellt und das Game war schon letzten Freitag bei mir. Hier ein Pic davon:




    http://www.onlinegamesdatenban…?section=game&gameid=8384




    Mountain Dew ist ein Pepsi Gesöff aus USA...




    also gut - dann machen wir das ganze halt rechtskräftig:




    http://www.bmfsfj.de/Redaktion…tzgesetz,property=pdf.pdf




    Unter obigem Link findest Du das JuSchG der BRD. Relevant sind die Paragraphen 15, 18 und 27.




    Einfach zusammengefasst steht da:




    §27, (1): Mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer (Nr.1) entgegen §15, (1), Nr.1 bis 5 oder 6 ein Trägermedium anbietet überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist.




    In §15 wird geregelt, welche Produkte relevant sind. Entscheidend ist dann auch noch die in §18 geregelte Einstufung in der Liste der jugendgefährdenden Schriften. Strafrechlich relevant sind demzufolge nämlich nur Einträge in der Liste B (umgangssprachlich "Beschlagnahmte Spiele"), ausgenommen bzw. durch Sonderregelungen wie die strikte Einhaltung gewisser Auflagen (beispielsweise Versand nur Eigenhändig an vorher eindeutig als volljährig identifizierte Personen) ausgeschlossen sind Titel der Liste A (umgangsprachlich "indiziert")




    Ich rede übrigens nicht an Dir vorbei, Du hast nur nicht verstanden was ich will (okay - ich war nicht immer prägnant): Deine Aussagen im Bezug auf manche Titel sind schlichtweg falsch, bspw. Postal, dessen Besitz, Erwerb etc. keinesfalls verboten ist, weil der Titel eben nur in Liste A steht und nicht in Liste B. Das ist alles, was ich Dir klarmachen wollte.




    Das Importverbot gilt nur für beschlagnahmte Titel, nicht für indizierte. Ich bin kein Jurist, aber ein Anwalt kann Dir das sicherlich bestätigen. Siehe auch oben in der Okaysoft-Erklärung.




    Alles über Mortal Kombat:




    Mortal Kombat


    Acclaim Entertainment München


    Virgin Interactive Entertainment


    Europe, London/GB


    Sega Enterprises, Japan


    BAnz. Nr. 63 vom 31.03.1994


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die Game-Boy-Version


    bundesweit beschlagnahmt: 11.11.1994


    Die Beschlagnahme bezieht sich nur auf die Sega-Versionen




    Mortal Kombat II


    Acclaim Entertainment, München


    BAnz. Nr. 186 vom 30.09.1994


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die


    Game-Boy-Version


    bundesweit beschlagnahmt: 08.02.1995




    Mortal Kombat 3


    Williams Entertainment Inc., Corsicana/ Texas


    GT Interactive, London /GB


    Acclaim, München


    BAnz. Nr. 225 vom 30.11.1995


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die Game-Boy-Version


    bundesweit beschlagnahmt: 12.06.1997


    Die Beschlagnahme bezieht sich nur auf die Versionen


    Sega Genesis und Sony Playstation




    Mortal Kombat 4


    Midway, Corsicana/USA


    BAnz. Nr. 140 vom 31.07.1998


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die Game-Boy-Version




    Mortal Kombat Mythologies Sub-Zero


    Midway, Corsicana/USA


    BAnz. Nr. 140 vom 31.07.1998




    Mortal Kombat Trilogy


    Midway, Corsicana/Texas


    BAnz. Nr. 41 vom 28.02.1997






    Offiziell in Deutschland beschlagnamt sind lediglich folgende Titel:




    Bundesweit beschlagnahmt


    gemäß §§ 86a, 130, 130a StGB




    Computerspiele


    Anti-Neger-Test


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Bochum, Beschlagnahmebeschluß vom 30.06.1989 (Verjährt)




    Anti-Türken-Test


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Berlin-Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 24.11 1987 (Verjährt)


    AG Berlin-Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 21.03.1988 (Verjährt)




    Ariertest


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 02.12.1988 (Verjährt)


    AG München, Einziehungsbeschluß vom 24.05.1989 (Verjährt)




    Ariertest II


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Recklinghausen, Einziehungsbeschluß vom 27.08.1991 (Verjährt)




    Commandos behind enemy lines (engl. Fassung)


    Computerspiel


    Eidos Interactive, London/GB


    AG Kassel, Beschlagnahmebeschluß vom 24.06.1999




    Hitler Diktator


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Recklinghausen, Einziehungsbeschluß vom 30.01.1989 (Verjährt)




    Hitler Show, Die


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Berlin-Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 16.08.1989 (Verjährt)




    KZ-Manager


    Computerspiel


    The Missionaries, (Hersteller unbekannt)


    AG Neu-Ulm, Einziehungsbeschluß vom 29.10.1990, rechtksräftig: 19.11.1990 (Verjährt)




    Mortyr 2093-1944


    Computerspiel


    Mirage Media, Polen


    AG München, Einziehungsbeschluß vom 24.10.2001




    Wolfenstein 3 D


    Computerspiel


    (Vertrieb unbekannt)


    AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 25.01.1994 (Verjährt)


    (Apogee Software Products, Garland/USA)




    Wolfenstein 3 D


    Computerspiel, Atari


    Atari Corporation, Sunnyvale


    AG Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 07.12.1994 (Verjährt)




    Bundesweit beschlagnahmt


    gemäß § 131 StGB




    Manhunt


    Play Station 2


    Rockstar North, Anschrift unbekannt


    AG München, Beschlagnahmebeschluss vom 19.07.2004




    Mortal Kombat


    Videospiel Sega-Mega-Drive


    Sega CD


    Sega-Master-System


    Sega-Game Gear


    Hersteller: Sega Enterprises


    Japan Vertrieb: Acclaim Entertainment


    Japan Vertrieb: Acclaim Entertainment, München


    AG München l, Beschlagnahmebeschluß vom 11.11.1994 (Verjährt)




    Mortal Kombat 2


    alle Versionen des Video- und Computerspiels


    Acclaim Entertainment, München


    AG München. Beschlagnahmebeschluß vom 08.02.1995




    Gemäß Beschluß des AG München vom 08.02.1995, wird die Beschlagnahme


    des Computerspiels insoweit aufgehoben, als hiervon die mit dem Gerät


    "Nintendo Game Boy" spielbare Fassung betroffen ist.




    Mortal Kombat 3


    Sega Genesis


    Sony PlayStation


    AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 12.06.1997




    Bundesweit beschlagnahmt


    gemäß § 184 III StGB




    Computerspiele


    Adult Share 22 (CD-ROM)


    MediaProducts A/S, Dänemark


    AG Mönchengladbach, Beschlagnahmebeschluß vom 23.07.1997




    Fao Vol. 2 (CD-ROM)


    Mex Multimedia Expertes GmbH, München


    AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 30.07.1993 (Verjährt),


    AG München, Einziehungsbeschluß vom 17.03.1994 (Verjährt




    Alles Quatsch - die Angaben von bpjm.com sind 1:1 vom offiziellen Bundesanzeiger der entsprechenden Behörde abgeschrieben - was soll da nicht stimmen...




    Ich besitze jeden einzelnen Postal-Teil (schau Dir die Fotos auf folgenden Links an, die sind von mir):




    z.b. Postal 2: http://mkdimension.de.s328.eva…p?section=game&gameid=253




    Postal 1, das Add-On Special Delivery, Postal 2 sowie das Add-On Share the Pain sind indiziert. Das von Dir genannte Postal 2 gemäß BAnz. Nr. 140 vom 31.07.2003




    Apocalypse Weekend ist bislang nicht indiziert und kann beispielsweise bei Okaysoft im offenen Bereich bestellt werden.




    Indizierte Ware darf von Volljährigen sowohl importiert als auch im Land gekauft werden. Es darf, wie gesagt, nur nicht öffentlich dafür geworben werden. Beschlagnamte Titel dürfen per Gesetzeslage weder ver- noch gekauft oder importiert werden, auch nicht zu privaten Zwecken. Der Besitz für private Zwecke hingegen ist erlaubt bzw. nicht gesetzlich geregelt. Auch wenn das abstrus klingen mag - so sieht es der Gesetzgeber nunmal vor.




    Wissen und meinen zu wissen sind entscheidende Unterschiede :D




    ich weiss nicht, woher Du Dein Wissen ziehst (es ist definitiv völlig falsch) - ich beziehe mich da auf die offiziellen Aussagen des Bundesanzeigers der BPjM. Ein hilfreicher Link dazu:




    http://www.bpjm.com/start.htm




    Da kann man genau nachlesen, welche Spiele in welchen Versionen (hier gibt es auch Unterschiede) nach welchem Paragraphen indiziert oder gar beschlagnahmt wurden.




    Ansonsten zum Thema:




    Der private Besitz von beschlagnamten Spielen ist in Deutschland nicht verboten. Verboten ist der Vertrieb, der Erwerb und der Import - also defakto gibt es keine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, sich solche Titel zu kaufen. In Realität sieht es natürlich anders aus: Sendungen aus EU-Ländern werden nicht kontrolliert, genausowenig wird niemand in die Tüte schauen, wenn man sich was aus dem Urlaub mitbringt. Pech hat man natürlich, wenn es der Zoll bei Käufen aus nicht EU-Ländern sehr genau nimmt. Dann wird der Titel einbehalten. Zu einer Anzeige kommt es afaik nicht, solange man nicht, überspitzt ausgedrückt, einen 40" Container des selben Spiels importiert - da steht der private Zweck dann doch etwas in Frage.




    Indizierte Titel dürfen von Volljährigen jederzeit gekauft werden. Eine Indizierung beinhaltet nur ein Werbe- und öffentliches Verkaufsverbot. De fakto wandert der Titel bei deutschen Händlern dann unter die Theke bzw. die großen Handelsketten nehmen das Spiel aus dem Sortiment (was letztendlich für den dt. Vetrieb den kommerziellen Tot des Titels bedeutet)