Soviel ich weiß ist das schlimmste ,was bei indizierten Titeln Liste B (Verbreitungsverbot) passieren kann, dass der Zoll die Lieferung als Beweismittel einbehält. Wenn nur ein Exemplar bestellt kann einem keine Verbreitungsabsicht unterstellt werden. Steht alles auf: http://www.wicked-vision.com/artikel/Zoll.php
Wegen Zoll würd ich mir mal auch net so den Kopf zerbrechen :
Postsendungen aus Ländern des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft werden regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden. Sofern die Deutsche Post AG allerdings Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot verstoßen, legt sie auch diese Postsendung der zuständigen Zollstelle vor (Verbote und Beschränkungen).
zu finden auf: http://www.zoll.de/c0_reise_un…b0_postverkehr/index.html
Müsst also soviel ich verstanden habe einer von der Deuschen Post AG auf die
Idee kommen ,dass dort ein indiziertes Spiel drin ist und es dem Zoll vorlegen.
Wie das bei Spedition wie z.b. UPS ist weiß ich nicht. Dieses Gestz gilt laut oben aufgeführter Seite nur für die Deutsche Post AG.