Beiträge von SirDavid1979

    Also für Deutschland gibt's ja den Unterschied zwischen indiziert und Beschlagnahmebeschluß. Indiziert darf ich ab 18 Jahre kaufen, das Spiel/Film, was auch immer darf halt nicht beworben werden. Verfassungswidrige Symbole in den Spielen fallen/fielen unter Beschlagnahmebeschluß weil das unter Verbreitung von Verfassungswidrigen Symbolen fällt. Die Rechtslage ist hier allerdings nicht wirklich geklärt und bis jetzt hat noch kein Publisher das vor Gericht bis zum Ende durch gefochten. Die Argumentation geht dahin, daß Spiele, wie Filme Kultur bzw. Kunstwerke sind. die sind ja, wie Forschung und Lehre von dem Verbot ausgenommen.
    Die Diskussion gibt es halt schon ewig, aber da die Gaming Industrie ja nun schon Hollywood eingeholt hat, könnte ein ausfechten vor Gericht tatsächlich erfolgreich sein.
    Wegen einem Spiel wird in Deutschland auch keine Tür eingetreten, daß schlimmste was passieren ist, daß das Paket vom Zoll geöffnet wird und die das Spiel dann behalten, der Besitz selbst ist nicht strafbar, außerdem muß halt dann auch der Beschlagnahmebeschluß dafür da sein, damit der Zoll das einkassiert.


    Vielleicht riskiert's ja jetzt Ubisoft vor Gericht zu gehen, dürfte auch nicht teurer sein, als die ganzen Spiele zu shreddern.
    http://www.golem.de/news/verfa…-zurueck-1403-104939.html


    Also die Rechtslage ist zumindest in Deutschland doch noch sehr schwammig. In Österreich scheint der Verkauf ja erlaubt zu sein, ich glaube nicht, daß Gameware hier am Rande der Legalität handelt und würde sagen, wenn es verkauft werden darf, darf man es kaufen. Die Österreichischen Gesetze diesbezüglich kenne ich nicht.


    @Gameware, da ihr das Spiel ja schon lagernd haben müsstet, dürftet ihr das doch trotzdem verkaufen, oder liege ich da falsch?


    Grüße
    Sir David