Ganz richtig ist das nicht ! Beschlagnahmt heisst auch das Besitz nicht unbedingt strafbar ist zu "Sammelzwecken" vergleichbar mit Antiquitäten oder Tonträgern
http://66.102.9.104/search?q=c…ge&hl=de&client=firefox-a
Also FALLS es ein Orginal ist und Du Sammler wärst,es keinem Zugänglich machst über 18 bist blabla bla
Würde das die Sache abschwächen. Verbreitung,Vertrieb oder andere Verstösse gegen das Jugenschutzgesetz wären dein verderbem !!!!
Ansonsten Sammel was Du willst (bei Kinderpornographie sähe das anders aus)