Kennt sich da wer aus? Is die Klausel normal?
Weil eigentlich kann der Vermieter jederzeit die Wohnung verkaufen und wir müssten raus soweit ich das hier lese:
Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis aus den folgenden Gründen unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzulösen:
a) Vorliegen einer der Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG (mit Ausnahme des nachfolgenden Punktes 3).
b) Verkauf der Eigentumswohnung ;