Darf ich im internet "handeln"? z.b. ebay, willhaben.at

  • Hallo ich habe die erlaubniss von meinem Chef bekommen mit unseren Waren privat ein wenig hinzuzuverdienen. Darf ich das ohne weiteres? oder ist das eine rechtliche Grauzone.


    Die einen sagen da ich dafür schon MWSt. bezahlt habe wärs kein problem, andere sagen dass ich einen bestimmten betrag im Jahr nicht übersteigen darf und wiederum einiege sagen das ich gleich ein Gewerbe anmelden muss.



    Hat jemand von euch erfahrungen dammit?


    Geht im Grunde um den Verkauf von neuwertiger Ware auf Internet plattformen wie Ebay oder willhaben.at (mein favourit) :P

  • Dazu muss man glaub ich sagen dass dieser "Mindestwert" dazu gedacht ist dass nicht jeder Privatverkäufer ein Gewerbe anmeldet weil er sein Zeug auf Ebay oder auf nem Flohmarkt loswerden will.
    Würde mich da auf jeden Fall sehr genau informieren was legitim ist weil das was du da betreiben willst ist gewerblich und kein Privatverkauf.

  • Ein paar mehr Infos wären hilfreich, ... was verkaufst du und in welchem Preisbereich ... bekommst du die Dinger vom Chef gratis oder zum Einkaufspreis ...


    Das mit den 400 Euro dazuverdienen betrifft stimmt so auch nicht ganz. Es sind weniger, knapp 370 Euro, und betrifft nur Pensionisten. Quelle: Zusatzverdienst - Steuerregelung


    Du darfst dir pro Jahr 730 Euro "gratis" dazuverdienen, ohne Melden, ohne Steuern.


    Du darfst nem Zweit-Erwerb nachgehen, welcher aber die jährliche Summe von 11.945 Euro nicht übersteigt, umgerechnet knapp 995 Euro das Monat, dieser muss allerdings gemeldet, jedoch noch nicht versteuert werden. Was aber hinzukommt sind Lohnsteuer und Sozialsteuer.


    Wenn du, sagen wir mal, 5 Teile a 50 Euro Einkaufspreis beim Chef für 80 Euro bei Ebay weiterverscherbeln willst, machst 150 Euro Gewinn (abzüglich der Ebay Gebühren halt). Wegen den 150 Euro geht dich weder die Finanz noch sonst wer an, sowas fällt noch in den Privatbereich. Wenn das 3-4 Monate im Jahr machst, isses ok. Solltest du aber 50 Teile vom Chef abkaufen und die dann verhökern wollen, dann wirds gewerblich, sofern du das jedes Monat vor hast. Was anderes ist wieder, wenn die 50 Teile aufs Jahr rechnest, da sie dann aufs Monat gesehen nimmer relevant sind.


    Is halt immer schwer zu sagen wenn man den genauen Umstand nicht kennt, inwiefern der Zusatzverdienst ausarten soll. Wenn du also vorhast nen 500+ den Dreh im Monat per Ebay und Co dazuzuverdienen, dann würd ich dir nahe legen das zu melden, weil die Strafe sonst sehr weh tun kann wenn die draufkommen. Ebenso solltest es melden, wenn mehr als die 730 aufs Jahr gerechnet zusammenkommen.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte zu trennen zwischen


    (i) darf ich handeln und
    (ii) muss ich dafür Steuer (ESt/USt) abführen.


    Wie das jetzt mit der Erlaubnis/Gewerbescheinpflicht genau ist, weiss ich nicht. Es gibt da regelmentierte Gewerbe (Gewerbeschein nötig) und nicht regelmentierte (keiner erforderlich). Bei www.help.gv.at wirst du sicher fündig.


    Fakt ist jedenfalls, dass es für die Zulässigkeit des Handels keinen Unterschied macht, ob Steuer zu zahlen ist oder nicht und ob man die Steuer auch wirklich abführt, falls eine Steuerpflicht besteht (klarerweise sollte man das dann schon tun, weil sonst gibts nachforderungen und ein finanzstrafverfahren seitens des Finanzamtes).

  • Danke euch für die guten ratschläge, vorallen die von möp haben sehr geholfen. Ich werds reintun und bei grossmengen über die firma ziehn.
    Ich verkauf dann günstig Leuchten und Leds, seh ständig in der firma das dass gerade im privatbereich gut geht. Da aber meine firma eigentlich nur objektbezogene industrieleuchten verkauft hat mein chef kein problem das ich das nebenbei mitmache ;)

    • Offizieller Beitrag

    Gizmo: Seek no more! wenn du übergeile LED-Leuchten für deine Wohnung haben willst, dann kommst du um LUMITECH nicht herum. Die dinger sind endlos geil; du brauchst aber eine 10cm abgehängte decke. Die Lumitech Leuchten können die Farbe stufenlos verändern, steuerbar über iOS/android.


    Ein Freund von mir hat 100 von denen in seiner Wohnung verbaut. Der Steuerkasten ist zwar so gross wie ein kühlschrank (don't worry, bei 10 Lumitechs oder so brauchst ka grosse steuereinheit), aber es ist einfach fantastisch, wennst im wohnzimmer die farben-presets "kaminflackern" oder einfach nur "blau"/"rot"/[insert random color here] einstellst.
    Ein anderer Kumpel hat ca 10 in seiner wohnung verbaut.


    Lumitech ist das genialste ever! und die dinger machen einfach ein herrliches licht, auch ohne farbveränderungsmöglichkeit (gibts auch).


    www.lumitech.at

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt hab ich auch ne Frag zum Thema.


    Wenn ich ein Spiel auf Willhaben.at verkaufen will, das in Deutschland indiziert ist, muss ich dann auch im Angebot so kennzeichnen, und darf es an deutsche Interessenten nicht verkaufen? Oder umgehe ich als privater dieses rechtliche Problem?
    Im Grunde verkaufe ich das ja auch in Österreich, wo die indizierung keine Rechtsgültigkeit hat.

  • Die meisten, die ich kenne, bieten einfach den "Eigenhändig"-Versand nach Dtschl. an. D.h., der Empfänger muss das Spiel eigenhändig entgegen nehmen und dabei seinen Ausweis vorzeigen. Kostet um die 5€ Aufschlag AFAIK. Ob das neben Ab 18-Titeln auch bei indizierten Titeln gilt, weiß ich nicht. Aber auch indizierte Titel sind ja nicht verboten, sie dürfen nur nicht beworben werden.

  • vorsicht, gewerblich hat nichts mit einer anzahl an artikeln oder einer mindestsumme zu tun.
    gewerblich heißt, dass du in regelmäßigem abstand, die selben artikel verkaufst.


    solltest du also den keller deiner oma ausräumen, wirst kein problem haben.
    willst du aber lampen regelmäßig anbieten und verkaufen, dann ist das gewerblich und du brauchst einen gewerbeschein.

  • Jetzt hab ich auch ne Frag zum Thema.


    Wenn ich ein Spiel auf Willhaben.at verkaufen will, das in Deutschland indiziert ist, muss ich dann auch im Angebot so kennzeichnen, und darf es an deutsche Interessenten nicht verkaufen? Oder umgehe ich als privater dieses rechtliche Problem?
    Im Grunde verkaufe ich das ja auch in Österreich, wo die indizierung keine Rechtsgültigkeit hat.


    Bei 18er und indizierten Artikeln lieber als Eigenhändig verschicken. Ob du es als Österreicher machen musst, kein Plan. Gameware macht es ja auch nicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, verschick sie als Eigenhändig.