"GAMES Aktuell" USK Bericht

  • Hallo community,
    hab mir heute mal die Deutsche Zeitschrift GAMES Aktuell gekauft da, aufgrund der erscheinung von Gears of War nun doch in Deutschlamd ein Special rausgebracht wurde. Nun aber bin Ich etwas verwirrt. Es steht zum Beispiel geschrieben das nicht die USK schneiden tut wie viele meinen sondern der hersteller des Spieles selbst.
    Ich dachte immer die USK macht das bzw. schreibt den herstellern vor was inordung geht und was entfernt/umgeändert werden sollte damit das Spiel in Deutschland erscheinen kann.
    Wie nun? Auf der einen Seite bekommt man das gesagt und nun steht es anderster.


    Jetzt erstmal ein kleiner Text auszug bei einem Frage - Antwort gespräch zwischen Games Aktuell und Rechtsanwalt Stefan Harmuth.


    "Ein Import kann mit bis zu 3 Jahren Gefängniss bestraft werden." Überschrift.. :huh:


    GA: Mache Ich mich Strafbar, wenn ich ein in Deutschland indiziertes Medium (Spiel, Film, CD) im Internet bestelle?
    ST: Ja. Es kann auf die erste frage verwiesen werden. Nartürlich werden die Starfverfolgungsbeschörden nicht ohne weiters davon erfahren. Abzuraten ist aber gleichwohl.


    Anmerkung: Bei der ersten Frage ging es darum was passiert wenn man einen Indizierten Film in England beim Urlaub machen erwirbt. Antwort: Es kommt auf den grund an, ob es Propagandamittel ist usw. Für mich persönlich ein schwankentes Ja-Nein worauf nicht wirklich verlass ist, da man bis zur 1 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bekommt es wird eben davon abgeraten sowas zu machen.



    Das ganze abzutippen ist doch etwas viel, aber Ich denke das oben genannte trifft auf alle von uns zu. Zumal wer die möglichkeit hat kann sich die Zeitschrift ja kaufen ;)
    Viele haben das neue Mortal Kombat bei Gameware bestellt, ich auch müssen wir uns nun sorgen machen?

  • Zitat

    Anmerkung: Bei der ersten Frage ging es darum was passiert wenn man einen Indizierten Film in England beim Urlaub machen erwirbt. Antwort: Es kommt auf den grund an, ob es Propagandamittel ist usw. Für mich persönlich ein schwankentes Ja-Nein worauf nicht wirklich verlass ist, da man bis zur 1 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bekommt es wird eben davon abgeraten sowas zu machen.


    tippe, dass selbst ein Mortal Kombat nicht als Propagandamaterial zählt, oder sonstiges straffälliges Gebiet...
    Anwalt Shodan, sprechen Sie :D

    • Offizieller Beitrag

    Der Prüfprozess der USK ist an sich recht einfach. Du meldest Dein Spiel an und wirst beim Prüfgremium vorstellig. Dem wird dat Dingens dann ausführlich präsentiert und die sagen dann, dass es in der präsentierten Form USK 12, 16, 18 etc. bekommt. Sie geben Dir auf Wunsch natürlich Hinweise, welche Faktoren z.B. das USK 18 bedingen, die USK kann aber niemandem vorschreiben, etwas zu schneiden.


    Die Publisher wiederrum müssen für jede Prüfung natürlich blechen. Wird dir in der ersten Prüfung z.B. ein Siegel verweigert, darfst für die erneute Prüfung, nach "Bearbeitung", für den gleichen Titel wieder die Prüfung zahlen.


    Daher wird stets versucht, gleich bei der ersten Prüfung mit der Wunscheinstufung durchzukommen. Daher kommt es immer wieder vor, das proaktiv Änderungen vorgenommen werden, um sich zum einen die Kosten zu sparen und es zum anderen zu keinen Releaseverzögerungen wegen Zweit- oder gar Drittprüfung kommt, denn man kann stets nur mit der finalen Version eines Spiels bei der USK anrücken und die hat ja auch der Publisher erst kurz vor Release.



    Den Deutschland-Import muss man meines Wissens nach differenzierter betrachten. Titel die einfach nur indiziert sind, darf jeder Erwachsene für den Privatgebrauch besitzen, solange er sie keinen Minderjährigen zugänglich macht. Sollte dem Zoll ein solcher Import in die Hände fallen, wird der idR einfach einbehalten. Bei beschlagnahmten Titeln ist es imo auch Erwachsenen nicht gestattet, diese zu importieren. Aber Warnung, ich bin kein Anwalt - gebe hier zu den Importen nur mein aktuelles Halbwissen wieder...

  • Dann wird ja quasi all das über den haufen geworfen was man sonst gesagt bekommen hat und es grade anderstrum ist, nicht die USK sind 'die bösen' sondern die Spielehersteller selbst.
    'Die bösen' - hört sich kindisch an aber ok, denke Ihr wisst wie Ich das meine ;)


    Das zerstört mein Weltbild von 'USK und die Spiele' :ups:


    Grad bei You Tube ein Video gefunden über die BPjM. Der User DasMirkoLP kennen bestimmt einige von euch Er hat das gemacht.

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    Wenn das stimmt ist es doch arg komisch das eine stelle für Judenmedien sache prüfen die eindeutig für Erwachsene sind.

  • Ach Leute,
    auch beschlagnahmte Medien dürfen ganz legal importiert werden, solange man nachweisen kann, dass es für den Eigengebrauch vorgesehen ist.
    Wenn man also nur ein einziges Exemplar importiert -> KEIN PROBLEM
    Wenn man aber mehrere Exemplare eines beschlagnahmten Spiels importiert -> PROBLEM. Da glaubt einem keiner mehr, dass man die Spiele nicht weiterverkaufen will.


    Woher ich das genau weiß?
    Ich habe mir einen Monat nach Beschlagnahmung Left4Dead2 aus England bestellt. Der Lieferant kam aber von den Kanalinseln, die nicht zur Zollunion gehören, also ging das Spiel durch den Zoll und ich musste es auch vom Zoll abholen.
    Da ich aber nur ein Einziges Exemplar bestellt hatte, war das überhaupt kein Problem, und ja, der Zollmensch wusste auch, dass das Spiel beschlagnahmt worden war.


    Ps.: Rechtsanwalt Stefan Harmuth hat schon häufiger falsche Aussagen bezüglich Computerspiel, Jugenschutz etc. gemacht und seine "Ansichten" sind nicht konform mit den deutschen Gesetzten. Ist aber auch mittlerweile überall nachzulesen.

  • Den Deutschland-Import muss man meines Wissens nach differenzierter betrachten. Titel die einfach nur indiziert sind, darf jeder Erwachsene für den Privatgebrauch besitzen, solange er sie keinen Minderjährigen zugänglich macht. Sollte dem Zoll ein solcher Import in die Hände fallen, wird der idR einfach einbehalten. Bei beschlagnahmten Titeln ist es imo auch Erwachsenen nicht gestattet, diese zu importieren. Aber Warnung, ich bin kein Anwalt - gebe hier zu den Importen nur mein aktuelles Halbwissen wieder...

    Indizierungen sind gar kein Problem. Eine Indizierung beudetet lediglich, dass das indizierte Produkt nicht öffentlich beworben und zum Verkauf angeboten werden darf, es muss also unter der Ladentheke aufbewahrt werden. Kaufen darf es aber jeder der Volljährig ist.
    Bei beschlagnahmten Medien ist das etwas anders.. der Besitz und private Gebrauch ist erlaubt, verkauft ein dt. Händler jedoch ein beschlagnahmtes Produkt macht dieser sich strafbar.
    Import ist aber aus dem EU-Ausland kein Problem da es keine Zölle mehr gibt. Ich hab eine sehr umfangreiche Filmsammlung und darunter befinden sich auch einige beschlagnahmte Filme (Dawn of the Dead und Braindead z.b.)
    Die hab ich mir in Österreicht gekauft, die kümmert eine Beschlagnahme in Deutschland natürlich wenig.


    Die Aussage, das man mit Strafen zu rechnen hat wenn man indizierte Medien kauft ist aber schlichtweg Blödsinn. Kein Anwalt wird es kümmern, wenn jemand ein indiziertes Spiel oder nen indizierten Film kauft da weder der Verkauf noch der Besitz verboten ist.