(2) Auf sonstige Ausstellungen finden die Verbote des § 1 dann keine Anwendung, wenn sich die Ausstellung und deren Zweckbestimmung eindeutig gegen das Ideengut der betreffenden verbotenen Organisation richten.
Diesen Absatz gibt es in Deutschland so nicht. Da man in Wolfenstein ja immer gegen Nazis kämpft und nicht für sie, richtet es sich ja gegen das Ideengut der verbotenen Organisation. Deswegen ist es in Österreich kein Problem.
In Deutschland ferweigert die USK automatisch jedem Spiel die Freigabe wenn verbotene Symbole zu sehen sind. Ob der verkauf/besitz von solchen Spielen eine Straftat ist, weiß ich nicht.