Das Forum blablabla...

  • Ich hab mich grad auf Facebook abgelassen, über die Entlassung eines Mannes der einfach nur recht hat.

    Natürlich mit Fake ID, weil ja FPÖ Anhänger ermorden gerade so in Mode ist, komm ja auch aus Linz.


    Nun geht es mir gut, ich bin entladen. Ich verspür keine Wut.


    Geht es nach dem Stasi-Zensur Deutschen Maas könnte mein Post gesperrt werden, obwohl er nichts beleidigendes enthält.

    Ist auch schon einmal vorgekommen. Nur wohin dann mit der Wut? Wir nähern uns gefährlichen Zeiten.


    Aber wenn ich schon 3 Facebook Accounts habe um mein Leben zu schützen, wieviel gibts dann noch die mehr als einen haben? Sicher genug.

  • glaubst du das echt? Das Wut entladen über anonyme Internet Postings notwendig oder richtig ist?


    Dann kann ich nur sagen: wir leben jetzt schon in gefährlichen Zeiten. :wacko:


    Gibt Menschen wie mich die brauchen sowas, es wird aber immer schwieriger. Und was ich nicht will in irgend ein Forum verschwinden wo es nur darum geht. Aber genau das bezweckt Maas mit seiner Anti Facebook/Google Politik!

  • Die Tatsache, dass du unter 3 anonymen FB Accounts aus dem Verborgenen agieren musst, weil du offenbar selbst weißt, dass du unter deinem echten Namen (rechtliche oder zivile) Konsequenzen zu fürchten hast, sollte dir viel mehr zu denken geben.


    Du bist das Role Model für genau das, was du denkst damit bekämpfen zu können, merkst aber nicht, dass Leute wie du genau das Gegenteil damit bewirken.


    Aber ist halt einfacher, anonym im Internet zu haten.

  • Wut wird uebrigens nicht weniger, wenn man sie rauslaesst. Man trainiert damit sein Hirn, beim naechsten Mal noch schneller heisszulaufen, weil es ja eine einfache "Loesung" gibt.


    Waer auch zu schoen wenn die einfache Loesung die "richtige" waere.

  • Also da ist der Typ der einen Trugschluss zieht und meint er müsste sich bei Kern und Häupl beschweren über Vorkommnisse auf welche sie genau.... gar keinen Einfluss hatten. Das lädt er als Video hoch in Arbeitsbekleidung - dem Arbeitgeber missfällt das und entlässt ihn.


    Dann kommt der nächste Typ daher und zieht den Trugschluss dass man deswegen einen anonymen FB Account machen muss... weil Heiko Maas.

    Nur dass das Video nicht als Verhetzung gilt und somit... genau kein Zusammenhang besteht.


    Es verbietet einem niemanden sich darüber aufzuregen dass der auf freien Fuß gelassen wurde. Ich denke von der Tatsache war so ziemlich jeder verblüfft.

    Wenn man das aber in Arbeitskleidung in einem Video kundtut und das auch noch öffentlich, tja dann könnte der Arbeitgeber damit ein Problem haben und seinen Mitarbeiter entlassen.

  • Aber es tat gut mir von der Seele zu schreiben, was war daran jetzt schlimm?

    Sie verdienen es, kann man das nicht nachvollziehen? Was muss daran zensiert werden?


    Wieso wird sowas auch auf Facebook gelöscht?


    Warum dürfen dumme GrünÖsterreicher*Innen sich für Vergewaltiger einsetzen, man sich aber nicht öffentlich wünschen das sie mal EDIT BY SHODAN.


    Erklärt mir was daran Hetzte sein soll, es ist simple Logik.

  • Von welcher Vergewaltigung redest du eigentlich? Meinst du die welche verhindert wurde?

    http://wien.orf.at/news/stories/2851258/


    Inwieweit setzt sich der Arbeitgeber hier in irgendeiner Form für besagten Afghanen oder Rechten von Vergewaltigern ein... in diesem Falle eher Rechte von Leuten die versuchen jemanden zu vergewaltigen?


    Ja von der verhinderten, auf die er sich auch bezieht.

    • Offizieller Beitrag

    ich erklär dir, Conker, jetzt was. es ist ganz einfach - simple Logik: HIER, dh im GW Forum, gibt es Regeln.


    Und sich das zu wünschen, was du dir wünschst, darfst du dir alles gerne wünschen. still und alleine, oder in einem setting, das nicht öffentlich ist.


    hier ist es öffentlich. hier ist die plattform eines - unpolitischen - Unternehmens.


    Geh mal zB ins Hotel Sacher und verkünde dort lauthals deine Thesen. und dann schau, wie lange es dauert, bis du plötzlich vor dem Hotel Sacher stehst/liegst/bist.


  • Gut verständlich erklärt.



    Ich glaub was ich eigentlich suche ist Bestätigung von einem Intellektuellen. Da die meistens sehr links gerichtet sind, wie der Großteil der Studenten ist das nunmal schwer zu finden. "Der einfach nur mal sagt, ja es ist normal und du darfst diese Wut verspüren. Und du hast recht, damit wenn du Mitschuldige Frauen das Grauen wünscht welches unschuldigen widerfährt." Die erste Frage bei einem Opfer müsste lauten: Welche Partei haben sie neulich gewählt.



    Glaub am Besten einer von euch stellt sich mal als Psychologe zur Verfügung. Den bräuchte ich so alle 1-2 Monate :D

    • Offizieller Beitrag

    nein, du vermischst da wieder ein paar dinge. aber das ist egal. weil das ist das schöne in der europäischen welt, in der wir leben dürfen: es gibt keine Gesinnungsverbrechen. Google das und du wirst sehen, was ich meine. Ich kann mir zB genauso frei denken, dass alle ...... dieser Welt ordentlich ge....... gehören und dass die das auch voll verdient haben (ich meine damit freilich, dass alle entenküken dieser welt ordentlich gefüttert gehören), so wie du dir denken darfst, dass alle grünen weiblein vom mars aufgrund ihrer offenkundigen Feindseligkeit/Dummheit (siehe zB: Life, wo man auch gar nicht weiß, on Calvin mann oder frau oder whatever ist) ordentlich mit dem Bunsenbrenner traktiert werden dürfen (which actually happened in Life).


    abschließende meinung zum thema wut: ich habe die erfahrung gemacht, dass seit ich wieder gut sport mache, empfinde ich weitaus weniger wut oder ähnliches.


    PPS, und darauf lege ich wert: ich hab zwar studiert und so. Aber intellektueller bin ich keiner. ich hab einen anspruch: ich bin ein ziemlicher Prolet.

    • Offizieller Beitrag

    im übrigen empfehle ich die lektüre von paragraph 283 abs 1, Z 1 und 2 sowie von Abs 4 StGB und wenn einem der nicht gefallen sollte, dann nutzt das: genau nix - Its the LAW:



    Vorheriger SuchbegriffVerhetzung




    § 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,

    1.

    zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

    2.

    in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder

    3.

    Verbrechen im Sinne der §§ 321 bis 321f sowie § 321k, die von einem inländischen oder einem internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, billigt, leugnet, gröblich verharmlost oder rechtfertigt, wobei die Handlung gegen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe gerichtet ist und in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe aufzustacheln,

    ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

    (2) Wer die Tat nach Abs. 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die in Abs. 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    (3) Wer durch eine Tat nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, dass andere Personen gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Gewalt ausüben, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

    (4) Wer, wenn er nicht als an einer Handlung nach den Abs. 1 bis 3 Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, schriftliches Material, Bilder oder andere Darstellungen von Ideen oder Theorien, die Hass oder Gewalt gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe befürworten, fördern oder dazu aufstacheln, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, wodurch diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.