Rechtslage beschlagnahmte Spiele - BRD

  • Hi,




    die MK Teile sind soweit ich weiss "nur" indiziert. Hab ich jedenfals schon in vielen Artikeln gelesen. Postal 1+2 (auf die ich sehr gut verzichten kann) sind nie offiziel in Deutschland erschienen und gelten definitiv als beschlagnahmt. Gegen Postal ist MK ein Witz.

  • Zitat

    Es gibt nur 4 Pc- Siele die in deutschland beschlagnahmt sind (durch § 131) Manhun Mortel Kombat 1 Mortal Kombat 2 und Mortal KOmbat 3.




    Wikipedia sagt




    Zitat

    Return to Castle Wolfenstein (RtCW) ist ein Ego-Shooter von id Software.




    In Deutschland sind sowohl die Originalversion als auch die deutsche, entschärfte Version indiziert, zusätzlich ist die englische Version wegen der Nazisymbole beschlagnahmt und darf in Deutschland nicht vertrieben werden, der Besitz ist jedoch erlaubt




    Gleiches gilt AFAIK fürs alte Wolfenstein 3D, aber ob das ein PC Spiel ist sei dahingestellt. Immerhin ist die mind. Anforderung ein 286er ;)




  • ich weiss nicht, woher Du Dein Wissen ziehst (es ist definitiv völlig falsch) - ich beziehe mich da auf die offiziellen Aussagen des Bundesanzeigers der BPjM. Ein hilfreicher Link dazu:




    http://www.bpjm.com/start.htm




    Da kann man genau nachlesen, welche Spiele in welchen Versionen (hier gibt es auch Unterschiede) nach welchem Paragraphen indiziert oder gar beschlagnahmt wurden.




    Ansonsten zum Thema:




    Der private Besitz von beschlagnamten Spielen ist in Deutschland nicht verboten. Verboten ist der Vertrieb, der Erwerb und der Import - also defakto gibt es keine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, sich solche Titel zu kaufen. In Realität sieht es natürlich anders aus: Sendungen aus EU-Ländern werden nicht kontrolliert, genausowenig wird niemand in die Tüte schauen, wenn man sich was aus dem Urlaub mitbringt. Pech hat man natürlich, wenn es der Zoll bei Käufen aus nicht EU-Ländern sehr genau nimmt. Dann wird der Titel einbehalten. Zu einer Anzeige kommt es afaik nicht, solange man nicht, überspitzt ausgedrückt, einen 40" Container des selben Spiels importiert - da steht der private Zweck dann doch etwas in Frage.




    Indizierte Titel dürfen von Volljährigen jederzeit gekauft werden. Eine Indizierung beinhaltet nur ein Werbe- und öffentliches Verkaufsverbot. De fakto wandert der Titel bei deutschen Händlern dann unter die Theke bzw. die großen Handelsketten nehmen das Spiel aus dem Sortiment (was letztendlich für den dt. Vetrieb den kommerziellen Tot des Titels bedeutet)

  • Hi Alex,




    ist bpjm.com ne offzielle Seite? Nope, aber egal. In den Game Magazinen hies es immer das die vorgänger MK Teile indiziert seien. Bei Berichten zu MK 4 und MK 5. Habs jedenfalls so in Erinnerung.




    Zum Thema ansich hab ich schon alles gesagt. Les dir mal erste Seite von diesem Thread durch. Den Beispiel Link kannst du dir auch mal durchlesen oder bei google die ganzen anderen Beiträge zum Thema durchstöbern.

  • Also Alex ich hab mir doch nochmal die Mühe gemacht und deine Seite bpjm.com angeschaut..




    Zunächst einmal:


    "Die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Beschlusstexte ist nicht gewährleistet. Der gesamte Inhalt von http://www.bpjm.com ist keinesfalls rechtskräftig!"






    "Import von indizierten /beschlagnahmten Filmen




    In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe."




    Demzufolge ist es auch Verboten indizierte Medien über den Versandhandel zu importieren. Müsste eigentlich nur für Minderjährige gelten.




    Zum Thema Postal hab ich auch nichts auf der Seite gefunden. Aber es ja auch keine Vollständigkeit gewährleistet. Falls du Postal 2 nicht kennen solltest, glaub mir, das Spiel ist mit Sicherheit beschlagnahmt. :) Es sei denn, da es nicht offziell in Deutschland erschienen ist, hat es vielleicht noch kein Richter zu Gesicht bekommen. :)




    Aber wie gesagt, die Meinungen zu dem Thema sind geteilt. Diejenigen die meiner Meinung sind, haben auch gute Links vorzuweisen.




  • Alles Quatsch - die Angaben von bpjm.com sind 1:1 vom offiziellen Bundesanzeiger der entsprechenden Behörde abgeschrieben - was soll da nicht stimmen...




    Ich besitze jeden einzelnen Postal-Teil (schau Dir die Fotos auf folgenden Links an, die sind von mir):




    z.b. Postal 2: http://mkdimension.de.s328.eva…p?section=game&gameid=253




    Postal 1, das Add-On Special Delivery, Postal 2 sowie das Add-On Share the Pain sind indiziert. Das von Dir genannte Postal 2 gemäß BAnz. Nr. 140 vom 31.07.2003




    Apocalypse Weekend ist bislang nicht indiziert und kann beispielsweise bei Okaysoft im offenen Bereich bestellt werden.




    Indizierte Ware darf von Volljährigen sowohl importiert als auch im Land gekauft werden. Es darf, wie gesagt, nur nicht öffentlich dafür geworben werden. Beschlagnamte Titel dürfen per Gesetzeslage weder ver- noch gekauft oder importiert werden, auch nicht zu privaten Zwecken. Der Besitz für private Zwecke hingegen ist erlaubt bzw. nicht gesetzlich geregelt. Auch wenn das abstrus klingen mag - so sieht es der Gesetzgeber nunmal vor.




    Wissen und meinen zu wissen sind entscheidende Unterschiede :D




  • Alles über Mortal Kombat:




    Mortal Kombat


    Acclaim Entertainment München


    Virgin Interactive Entertainment


    Europe, London/GB


    Sega Enterprises, Japan


    BAnz. Nr. 63 vom 31.03.1994


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die Game-Boy-Version


    bundesweit beschlagnahmt: 11.11.1994


    Die Beschlagnahme bezieht sich nur auf die Sega-Versionen




    Mortal Kombat II


    Acclaim Entertainment, München


    BAnz. Nr. 186 vom 30.09.1994


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die


    Game-Boy-Version


    bundesweit beschlagnahmt: 08.02.1995




    Mortal Kombat 3


    Williams Entertainment Inc., Corsicana/ Texas


    GT Interactive, London /GB


    Acclaim, München


    BAnz. Nr. 225 vom 30.11.1995


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die Game-Boy-Version


    bundesweit beschlagnahmt: 12.06.1997


    Die Beschlagnahme bezieht sich nur auf die Versionen


    Sega Genesis und Sony Playstation




    Mortal Kombat 4


    Midway, Corsicana/USA


    BAnz. Nr. 140 vom 31.07.1998


    -Die Indizierung bezieht sich nicht auf die Game-Boy-Version




    Mortal Kombat Mythologies Sub-Zero


    Midway, Corsicana/USA


    BAnz. Nr. 140 vom 31.07.1998




    Mortal Kombat Trilogy


    Midway, Corsicana/Texas


    BAnz. Nr. 41 vom 28.02.1997






    Offiziell in Deutschland beschlagnamt sind lediglich folgende Titel:




    Bundesweit beschlagnahmt


    gemäß §§ 86a, 130, 130a StGB




    Computerspiele


    Anti-Neger-Test


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Bochum, Beschlagnahmebeschluß vom 30.06.1989 (Verjährt)




    Anti-Türken-Test


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Berlin-Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 24.11 1987 (Verjährt)


    AG Berlin-Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 21.03.1988 (Verjährt)




    Ariertest


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 02.12.1988 (Verjährt)


    AG München, Einziehungsbeschluß vom 24.05.1989 (Verjährt)




    Ariertest II


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Recklinghausen, Einziehungsbeschluß vom 27.08.1991 (Verjährt)




    Commandos behind enemy lines (engl. Fassung)


    Computerspiel


    Eidos Interactive, London/GB


    AG Kassel, Beschlagnahmebeschluß vom 24.06.1999




    Hitler Diktator


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Recklinghausen, Einziehungsbeschluß vom 30.01.1989 (Verjährt)




    Hitler Show, Die


    Computerspiel


    (Hersteller unbekannt)


    AG Berlin-Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 16.08.1989 (Verjährt)




    KZ-Manager


    Computerspiel


    The Missionaries, (Hersteller unbekannt)


    AG Neu-Ulm, Einziehungsbeschluß vom 29.10.1990, rechtksräftig: 19.11.1990 (Verjährt)




    Mortyr 2093-1944


    Computerspiel


    Mirage Media, Polen


    AG München, Einziehungsbeschluß vom 24.10.2001




    Wolfenstein 3 D


    Computerspiel


    (Vertrieb unbekannt)


    AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 25.01.1994 (Verjährt)


    (Apogee Software Products, Garland/USA)




    Wolfenstein 3 D


    Computerspiel, Atari


    Atari Corporation, Sunnyvale


    AG Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 07.12.1994 (Verjährt)




    Bundesweit beschlagnahmt


    gemäß § 131 StGB




    Manhunt


    Play Station 2


    Rockstar North, Anschrift unbekannt


    AG München, Beschlagnahmebeschluss vom 19.07.2004




    Mortal Kombat


    Videospiel Sega-Mega-Drive


    Sega CD


    Sega-Master-System


    Sega-Game Gear


    Hersteller: Sega Enterprises


    Japan Vertrieb: Acclaim Entertainment


    Japan Vertrieb: Acclaim Entertainment, München


    AG München l, Beschlagnahmebeschluß vom 11.11.1994 (Verjährt)




    Mortal Kombat 2


    alle Versionen des Video- und Computerspiels


    Acclaim Entertainment, München


    AG München. Beschlagnahmebeschluß vom 08.02.1995




    Gemäß Beschluß des AG München vom 08.02.1995, wird die Beschlagnahme


    des Computerspiels insoweit aufgehoben, als hiervon die mit dem Gerät


    "Nintendo Game Boy" spielbare Fassung betroffen ist.




    Mortal Kombat 3


    Sega Genesis


    Sony PlayStation


    AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 12.06.1997




    Bundesweit beschlagnahmt


    gemäß § 184 III StGB




    Computerspiele


    Adult Share 22 (CD-ROM)


    MediaProducts A/S, Dänemark


    AG Mönchengladbach, Beschlagnahmebeschluß vom 23.07.1997




    Fao Vol. 2 (CD-ROM)


    Mex Multimedia Expertes GmbH, München


    AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 30.07.1993 (Verjährt),


    AG München, Einziehungsbeschluß vom 17.03.1994 (Verjährt

  • Zitat

    Alles Quatsch




    Ok, zeig mir mal ein Bild von der deutschen Postal 2 Version und


    wie gesagt, Folgendes stammt auch von der Seite, der du dein vollstes Vertrauen schenkst.




    "In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe."


    ---




    Es ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, wieso man ein Spiel wie Postal 2 nur indiziert und Mortal Kombat Teile strikt verbietet. Wenn es denn stimmen sollte, muss es wohl daran liegen, das MK populär/bekannt ist und man Postal keine zusätzliche öffentliche Aufmerksamkeit geben möchte.




    Zitat

    Beschlagnamte Titel dürfen per Gesetzeslage weder ver- noch gekauft oder importiert werden, auch nicht zu privaten Zwecken. Der Besitz für private Zwecke hingegen ist erlaubt




    Wenn du mir zum Importverbot für den privaten Zweck (keine Massenlieferung), noch eine vernünftige Quelle nennen kannst, wäre ich dir sehr dankbar.




  • Das Importverbot gilt nur für beschlagnahmte Titel, nicht für indizierte. Ich bin kein Jurist, aber ein Anwalt kann Dir das sicherlich bestätigen. Siehe auch oben in der Okaysoft-Erklärung.

  • Hi,




    Zitat

    Das alte C64-Zeugs interessiert eh keinen Menschen mehr...


    Ein weiterer Grund, weshalb du es hier nicht auflisten brauchst. Sei es drum.




    In deinem vorletzten Post steht nichts Neues für mich.




    Zum Thema:


    Bitte les dir doch mal meine Beiträge genau durch. Hast du dir die erste Seite dieses Thread überhaupt mal durchgelesen? Ich habe nie bestritten das der Volljährige indizierte Spiele über den Versandhandel erwerben darf. Du brauchst nicht ständig Sachverhalte wiederholen, die wir längst geklärt haben. Das Einzige, bei dem unsere Meinung auseinander geht, ist das Importverbot von beschlagnahmten Spielen für den privaten Zweck. Deswegen habe ich dich darum gebeten, mir eine vernünftige Quelle im Internet zu nennen, wo man das nachlesen kann.




  • also gut - dann machen wir das ganze halt rechtskräftig:




    http://www.bmfsfj.de/Redaktion…tzgesetz,property=pdf.pdf




    Unter obigem Link findest Du das JuSchG der BRD. Relevant sind die Paragraphen 15, 18 und 27.




    Einfach zusammengefasst steht da:




    §27, (1): Mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer (Nr.1) entgegen §15, (1), Nr.1 bis 5 oder 6 ein Trägermedium anbietet überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist.




    In §15 wird geregelt, welche Produkte relevant sind. Entscheidend ist dann auch noch die in §18 geregelte Einstufung in der Liste der jugendgefährdenden Schriften. Strafrechlich relevant sind demzufolge nämlich nur Einträge in der Liste B (umgangssprachlich "Beschlagnahmte Spiele"), ausgenommen bzw. durch Sonderregelungen wie die strikte Einhaltung gewisser Auflagen (beispielsweise Versand nur Eigenhändig an vorher eindeutig als volljährig identifizierte Personen) ausgeschlossen sind Titel der Liste A (umgangsprachlich "indiziert")




    Ich rede übrigens nicht an Dir vorbei, Du hast nur nicht verstanden was ich will (okay - ich war nicht immer prägnant): Deine Aussagen im Bezug auf manche Titel sind schlichtweg falsch, bspw. Postal, dessen Besitz, Erwerb etc. keinesfalls verboten ist, weil der Titel eben nur in Liste A steht und nicht in Liste B. Das ist alles, was ich Dir klarmachen wollte.

  • Hallo,


    ich komme aus Deutschland, genauer gesagt aus dem Norden, nahe Bremen.


    Hier bei mir in der Stadt gibt es einen laden (jeder kann rein auch unter 18 jahren), dort liegen indizierte PS2 Titel öffentlich rum (50 Cent game, Punisher) und weil ihn das scheibar noch nicht reicht, das Bundesweit Beschlagnahmte Manhunt (stimmt doch oder, das es Beschlagnahmt ist).


    Nicht das es mich stört, das er die Titel verkauft und das sie jeder sehen kann, da sie frei an der Wand stehen.


    Aber ist das nicht ein wenig Riskannt von ihm? Ich hab ihn drauf angeprochen, aber es kammen nur völlig sinnlose Antworten, wie "In Frankreich darf das Spiel jeder kaufen, es gibt sogar eine neuauflage", "The Punisher ist noch viel schlimmer" und "Ich hab eine Lizens dafür, ich darf die Verkaufen, nur nicht damit werben, das ich die Verkaufe"., so eine Lizens gibt es doch garnicht, oder irre ich mich da?


    Ich hatte mit einen Kumpel darum gewettet, ich hatte gewettet das man das Spiel nicht kaufen kann nunja ich hab verloren :(, obwohl ich mir so sicher war.

  • Alles mit einem USK-Siegel drauf, darf ausgestellt und an die entsprechende Altersgruppe verkauft werden.


    Alles ohne USK-Siegel, inkl. indizierte Spiele und ausländische Versionen, dürfen nicht ausgestellt, aber an Volljährige "unter dem Ladentisch" verkauft werdn.


    Beschlagnahmte Titel wie eben "Manhunt", dürfen weder ausgestellt noch verkauft werden.


    Den Teil mit der Lizenz hat er sich ausgedacht, dass Du nicht auf die Idee kommst, die Polizei zu rufen.


    Wenn Du die Polizei darauf hinweist, ist er normalerweise dran (allein schon für den Versuch, mich mit der "Lizenz" für blöd zu verkaufen, hätt ich ihm die grünen Männlein auf den Hals gehetzt).